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Das Jahr 2025 bringt für Verbraucher einige finanzielle Änderungen mit sich. Von Anpassungen bei Sozialleistungen, Zinsen und Energiepreisen, hier finden Sie die kommenden Neuerungen.

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Änderungen in Sozial- und Einkommensregelungen

Während das Bürgergeld gleichbleiben wird, werden Mindestlohn und zusammenhängende Gelder steigen. Für alleinstehende Erwachsene sind weiterhin 563 Euro Bürgergeld im Monat vorgesehen, für mit Partner zusammenlebende 506 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn wird ab Januar von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde steigen.

Bei Minijobs steigt die Verdienstgrenze von 538 auf 556 Euro. Auch der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu welchem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt an. Rückwirkend zum 01. Januar 2024 steigt er von 11.604 auf 11.784 Euro, im Jahr 2025 steigt er dann erneut auf 12.084 Euro. Das Wohngeld wird um durchschnittlich 15 Prozent auf etwa 30 Euro mehr im Monat steigen. Es wurde an die Entwicklung von Mieten und Preisen angepasst.

Kinder- und Elterngeld

Der steuerliche Kinderfreibetrag wird in 2025 um 60 Euro pro Kind angehoben und wird in Zukunft bei 9.600 Euro liegen. Auch das Kindergeld soll steigen; mit 5 Euro mehr pro Monat stehen Familien dann für jedes Kind 255 Euro zu. Von Armut betroffene Familien oder Familien mit geringem Einkommen haben mit dem erhöhten Kinder-Sofortzuschlag nun 25, statt 5 Euro zur Verfügung.

Ab dem 01. April 2025 sinkt außerdem die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld: Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.00 Euro haben, werden Kindergeld erhalten. Sobald das Einkommen diesen Betrag überschreitet, verfällt der Anspruch. Zuvor lag die Grenze noch bei 200.000 Euro. Der Mindestunterhalt für Kinder steigt jedoch kaum an und wird für minderjährige Kinder in allen Altersgruppen minimal angehoben.

Höhere Beiträge und flexiblere Leistung bei Pflegeversicherungen

Zum 01. Januar 2025 wird der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozent erhöht. Dies betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, da der Beitragssatz in der Regel jeweils zur Hälfte getragen wird. Gleichzeitig steigen die Leistungsbeiträge für Pflegeleistungen, darunter auch das Pflegegeld, ab Januar 2025 um 4,5 Prozent. Diese Anpassung soll den gestiegenen Kosten in der Pflege und dem höheren Bedarf an Pflegeleistungen Rechnung tragen.

Darüber hinaus wird ab Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege eingeführt. Dieser Betrag kann flexibel zwischen beiden Leistungen aufgeteilt werden, wodurch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mehr Planungsspielraum erhalten. Ziel der Änderungen ist es, die Pflegeleistungen besser an die individuellen Bedürfnisse anzupassen und die finanzielle Entlastung zu fördern.

Renten- und Krankenversicherung: Neue Bemessungsgrenzen

Zum 01. Januar 2025 steigen wegen höheren Löhnen und Gehältern die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf einstmalig einheitliche 8.050 Euro im Monat. Für Einkommen was darüber liegt müssen keine Beiträge gezahlt werden. Der Beitragssatz selbst bleibt mit 18,6 Prozent bestehen. Die Hinzuverdienstgrenze für Renten wegen Erwerbsminderung steigt auf 19.661 Euro bei voller Erwerbsminderung, die Mindesthinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung steigt auf rund 39.322 Euro.

Bei gesetzlichen Krankenversicherungen steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze, also der Einkommenshöchstbetrag, bis zu welchem Beschäftigte gesetzlich Krankenversichert sein müssen, steigt auf 73.800 Euro im Jahr.

Tanken und Heizen wird teurer: der CO2-Preis steigt

Ab Januar 2025 steigt der CO2-Preis auf 55 Euro pro Tonne, was eine Erhöhung um 10 Euro im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Diese Anpassung wird sich direkt auf die Preise für Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl auswirken, da die zusätzlichen Kosten voraussichtlich an die Verbraucher weitergegeben werden. Ziel der Preiserhöhung ist es, den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe zu reduzieren und den damit verbundenen CO2-Ausstoß zu senken. Dadurch soll ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele geleistet werden.

Neben der finanziellen Lenkungswirkung des CO2-Preises werden durch die Einnahmen gezielt Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien unterstützt. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Plans, die Energiewende voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen langfristig zu verringern.

Grundsteuer Reform

Ab 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen Modell berechnet. Diese Reform wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht das alte System aufgrund veralteter Grundstückswerte und Verstöße gegen das Gleichheitsprinzip als verfassungswidrig eingestuft hat. Mit dem neuen Modell spielt die Lage und Attraktivität der Nachbarschaft eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der individuellen Steuerlast. Je attraktiver die Umgebung – beispielsweise durch gute Infrastruktur, hohe Lebensqualität oder steigende Immobilienpreise – desto höher wird künftig die Grundsteuer ausfallen.

Ziel der Reform ist es, eine gerechtere und zeitgemäße Besteuerung von Grundstücken und Immobilien zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen Grundstückseigentümer und Mieter mit Anpassungen rechnen, die sich je nach Standort unterschiedlich auswirken können. Die neuen Regelungen sollen eine transparente und rechtssichere Grundlage für die kommunale Finanzierung schaffen.

Veränderungen im Leitzins in 2025

Die Europäische-Zentralbank (EZB) senkt ihre Leitzinssätze erneut um je 0,25 Prozent, der zukünftige zentrale Leitzins liegt bei 3,0 Prozent. Das ist bereits die vierte Leitzinssenkung in diesem Jahr. Banken und Analysten prognostizieren, dass es in 2025 so weiter gehen wird. Es wird eine Senkung der Sparzinsen geben. Das wirkt sich positiv auf diejenigen aus, die einen Kredit aufnehmen um bspw. ein Haus zu bauen, da Kreditzinsen in Zukunft sinken werden. Leasingraten, Verbraucherkredite und Dispozinsen sollten in 2025 ebenfalls günstiger werden. Allerdings müssen diejenigen, die mehr Rendite für angelegtes Geld haben möchten, von Bankeinlagen auf Anleihen oder andere Finanzprodukte umschwenken.

Ziel der EZB ist es, bei der Inflation am 2 Prozent Ziel festzuhalten. Entscheidungsgrundlage für eine Zinssenkung ist die von der EZB erwartete Inflation im Euroraum. Ziel ist es, dass Verbraucherpreise in den nächsten zwei Jahren nur um durchschnittlich 2 Prozent steigen. Es wird kaum Preisschübe durch höhere Lohnabschlüsse geben, da Verbraucherinnen und Verbraucher beim Geldausgeben zurückhaltend bleiben. Die Inflation wird durch schwache Konjunktur gebremst. Für 2025 ist zu erwarten, dass die EZB die Zinswende zur Entlastung der Wirtschaft fortsetzen wird.

Fazit: Wichtige finanzielle Veränderungen für Verbraucher 2025

Das Jahr 2025 bringt für Verbraucher zahlreiche finanzielle Änderungen mit sich, die sich auf verschiedene Lebensbereiche auswirken. Einerseits profitieren viele durch die Erhöhung des Mindestlohns, des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kindergeldes, andererseits belasten höhere Pflegeversicherungsbeiträge und steigende CO2-Kosten das Budget.

Besonders bemerkenswert sind die Neuerungen bei der Grundsteuer und den Leitzinsen: Während die Reform der Grundsteuer in einigen Regionen zu erheblichen Mehrbelastungen führen könnte, schaffen sinkende Leitzinsen Anreize für Kredite und Investitionen, was der Wirtschaft zugutekommen soll. Trotz dieser Vorteile müssen Verbraucher, die auf Sparzinsen setzen, mit Nachteilen rechnen.

Zusammengefasst bietet das Jahr 2025 Chancen zur finanziellen Entlastung, erfordert aber auch Anpassungen an gestiegene Kosten und neue Rahmenbedingungen. Verbraucher sollten sich frühzeitig mit diesen Änderungen auseinandersetzen, um ihre finanzielle Planung entsprechend anzupassen.