Bei einem Kreditvertrag kann es durchaus vorkommen, dass die finanzielle Verpflichtung nicht nur vom Kreditnehmer, demnach Schuldner, übernommen wird, sondern zusätzlich auch von einem Bürgen. Bevor Sie sich jedoch selbst als Schuldner oder Bürge verpflichten, ist es wichtig, sich genauestens über den Prozess sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken zu informieren.
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Das Wichtigste zuerst: Was ist eine Bürgschaft?
Rechtlich gesehen ist eine Bürgschaft ein einseitig verpflichtender Vertrag, in dem sich der Bürge dazu verantwortet, für den Schuldner gegenüber einem Gläubiger einzustehen, um sicherzustellen, dass eine vom Schuldner und Gläubiger vereinbarte Verbindlichkeit erfüllt werden kann. Durch den Vertrag werden nur dem Bürgen Zahlungspflichten auferlegt, weshalb solch eine Bürgschaftserklärung als einseitig für den Bürgen angesehen wird. Kurz gesagt: wenn Sie bürgen, dann übernehmen Sie die alleinige Verantwortung im Falle eines finanziellen Engpasses beim Schuldner, die noch ausstehenden Kosten beim Gläubiger zu tragen.
Eine Bürgschaft wird zum Großteil im Rahmen eines Kreditvertrages vereinbart. Dabei verhandelt der Antragsteller oder die Antragstellerin mit einer Bank oder einem Kreditinstitut die Konditionen, um sich Geld zu leihen, und wird somit zum Schuldner der Bank. Um die Bonität zu stärken, kann der Schuldner einen Bürge miteinbringen. Eine Bürgschaft wird also in einem klassischen Drei-Parteien-Verhältnis abgeschlossen.
Welche Arten von Bürgschaften gibt es für Sie als Privatperson?
Bisher haben wir nur eine Bürgschaft bei einem Vertrag für einen Bankkredit als grobes Beispiel genannt. Es gibt jedoch verschiedene Bürgschaften, die für Sie als Privatperson relevant sein können. Hier sehen Sie einen Überblick:
Ausfallbürgschaft
Hierbei handelt es sich um die Art von Bürgschaft, die zum Beispiel auch im Falle eines Kredites zum Tragen kommen kann. Falls der Schuldner demnach für die Zahlung „ausfällt“, dann muss der Bürge mit seinem Kapital vor dem Gläubiger einstehen. Dies darf jedoch erst passieren, wenn der Gläubiger versucht hat, das Vermögen des Schuldners, soweit es geht, zu pfänden und es keine andere Lösung gibt, als den Bürge hinzuziehen.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Um den etwas umständlicheren Prozess einer Ausfallbürgschaft mit Kapitalpfändung zu umgehen, wird mittlerweile meist eher eine selbstschuldnerische Bürgschaft gewählt. Dabei wird eine Bürgschaft schriftlich beschlossen und eine Bank hat das Recht, ohne weitere Pfändung des Schuldners den Bürgen sofort zu kontaktieren, wenn der Schuldner nicht mehr zahlen kann.
Globalbürgschaft
Bei dieser Form von Bürgschaft kann der Bürge auch bei zukünftigen Schulden des Schuldners kontaktiert werden. Bei einem Kredit muss der Bürge somit nicht nur dazu beitragen, den offenen Kreditbetrag abzubezahlen, wenn der Schuldner nicht mehr zahlen kann. Zusätzlich kommt der Bürge zum Beispiel auch bei zukünftigen Disposchulden des Schuldners zum Einsatz.
Mietkautionsbürgschaft
Für Privatpersonen ist neben einer Bürgschaft im Rahmen der Kreditvergabe zudem eine Bürgschaft zum Bezahlen einer Mietkaution gängig. Dabei hinterlegt der Mieter nicht einen Kautionsbetrag beim Vermieter, damit dieser gegebenenfalls Kosten für Schäden während und nach dem Mietverhältnis abdecken kann. Stattdessen wird eine Bank oder Versicherung als Bürge eingetragen, die potenzielle Kautionskosten übernimmt. Der Mieter ist in diesem Falle der Schuldner und muss entstandene Kosten anschließend beim Bürgen abbezahlen.
Zusätzlich zu den oben genannten Arten von Bürgschaften gibt es noch viele weitere Varianten, die allerdings weniger üblich sind für Privatpersonen. Es gibt zum Beispiel gewerbliche Bürgschaften, bei denen sichergestellt wird, dass beide Geschäftspartner einer Vereinbarung nachkommen und die besprochenen Leistungen erbringen können. So wird im Baugewerbe zum Beispiel bei einer Gewährleistungsbürgschaft der Bürge vom Gläubiger kontaktiert, wenn der Schuldner, beziehungsweise Hauptauftragnehmer, bankrottgeht und Mängel am Bauwerk nicht mehr bezahlen und reparieren kann. Demnach würde eine andere Baufirma oder eine Versicherung zum Einsatz kommen, um das Projekt zu beenden.
Des Weiteren kann auch eine Bank selbst als Bürge fungieren, in dem ein sogenannter „Avalkredit“ abgeschlossen wird. Dabei garantiert die Bank, dass sie für ein Unternehmen gegenüber Dritten, wie zum Beispiel Lieferanten, als Bürge stehen wird und für erbrachte Leistungen zahlen wird, falls das Unternehmen dies nicht mehr tun kann. Ein Avalkredit bestätigt damit jedoch auch die hohe Bonität eines Unternehmens, da die Bank diesen nicht an jede Firma, besonders finanziell instabile, vergeben würde.
Wer kann bürgen?
Wenn eine Privatperson als Bürge für eine andere Privatperson fungiert, dann muss dieser mindestens 18 Jahre alt sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Zudem ist es wichtig, dass der Bürge ein regelmäßiges Einkommen und einen positiven Schufa-Score hat. Da Bürgschaften meist dafür genutzt werden, einen Kredit zu beantragen, ist es wichtig, dass der Bürge eine hohe Bonität hat, wenn nicht sogar eine bessere als der eigentliche Kreditnehmer. Damit kann die Bank mit Sicherheit davon ausgehen, dass Schulden beglichen werden können.
In den meisten Fällen werden Familienangehörige, Ehepartner oder Freunde als Bürge gewählt, da man annehmen kann, dass diese solch eine doch eher persönliche und intime Geldangelegenheit mit dem entsprechenden Vertrauen behandeln werden.
Eine besonders gängige Form der Bürgschaft ist die Ehegattenbürgschaft, wobei ein Ehepartner für den anderen bürgt. Dem Gläubiger wird dadurch garantiert, dass die Verheirateten kein Vermögen untereinander austauschen. Ähnlich gilt es auch für Bürgschaften zwischen Eltern und deren Kindern. Banken bevorzugen diese Bürgschaften bei einem Kreditantrag, da sie eine besonders hohe Sicherheit mit sich bringen.
Es ist jedoch wichtig, sich nicht von der emotionalen Verbundenheit leiten zu lassen und sich auf etwas einzulassen, das Sie selbst finanziell nicht stemmen können. Denn im Ernstfall müssen Sie als Bürge die Kosten tragen und dies sollten Sie tun können, ohne sich selbst verschulden zu müssen.
Falls es dennoch hart auf hart kommt und Sie mit der finanziellen Belastung komplett überfordert sind, ist es möglich, dass Sie von Ihrer Verantwortung entlassen werden. Laut des Bundesgerichtshofes können Bürgschaften sittenwidrig werden, wenn der Bürge dem Schuldner emotional sehr nahesteht, allerdings nicht für die Schulden einstehen kann. Es wird davon ausgegangen, dass der Bürge die Bürgschaft allein aus emotionaler Verbundenheit und nicht ausreichender Zahlungsfähigkeit eingegangen ist.
Welche vertraglichen Bestandteile hat eine Bürgschaft?
Um einen Bürgen für Ihr Anliegen zu ernennen oder selbst als Bürge tätig zu werden, müssen drei Schritte erfüllt werden, damit die Bürgschaft rechtlich anerkannt wird. Zunächst setzen Sie einen Bürgschaftsvertrag zwischen allen drei Parteien auf, anschließend muss der Bürge eine Bürgschaftserklärung unterschreiben und zuletzt erhält der Gläubiger eine Bürgschaftsurkunde.
Der Bürgschaftsvertrag dient dazu, die rechtlichen Parameter der Bürgschaft festzulegen. Es wird ein einseitiger verpflichtender Vertrag aufgesetzt. In diesem verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Schuldners dazu, versäumten Zahlungen nachzukommen, wenn der Schuldner dies nicht mehr tun kann. Ein Bürgschaftsvertrag wird schriftlich zwischen allen drei Parteien geschlossen.
Die Bürgschaftserklärung ist ein wichtiger Bestandteil des Bürgschaftsvertrages. Durch das Unterzeichen der Erklärung verpflichtet sich der Bürge rechtlich dazu, seiner Verantwortung nachzukommen. Die genauen Formalien der Erklärung hängen von der Bürgschaftsart und -form ab.
Abschließend wird eine Bürgschaftsurkunde für den Gläubiger erstellt. Diese ist Teil des Vertrages, wird jedoch zum Schluss ausgehändigt, um die Bürgschaft offiziell zu bestätigen. Damit hat der Gläubiger einen Nachweis, bis seine besicherten Ansprüche erfüllt sind. Endet die Vereinbarung und damit auch die Bürgschaft, muss die Urkunde zurückgegeben werden.
Was sind die Chancen und Risiken einer Bürgschaft?
Als Bürge übernehmen Sie große finanzielle Verantwortung, die Sie nicht unterschätzen dürfen. Sie sollten sich im Klaren darüber sein, was für eine Verpflichtung Sie mit einer Bürgschaft eingehen. Falls es zum Ernstfall kommt und Sie tatsächlich zahlen müssen, kann dies Ihre Beziehung zum Schuldner stark belasten. Das Sprichwort „Bei Geld hört die Freundschaft auf“ ist leider nicht ganz unberechtigt und stellt ein großes Risiko einer Bürgschaft dar. Im Zahlungsfall für den Bürgen kann es schonmal zu Unstimmigkeiten oder Streit zwischen den Parteien kommen.
Abgesehen vom emotionalen Risiko bringt eine Bürgschaft jedoch noch eine viel größere finanzielle Belastung mit sich. Im schlimmsten Fall muss der Bürge einen großen Anteil an Kapital beisteuern. Dies ist ein großer Einschnitt in Ihre eigenen Finanzen und kann unter Umständen dazu führen, dass Sie sich selbst verschulden. Nachdem Sie den Bürgschaftsvertrage abgeschlossen haben, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für den Schuldner. Eine Bürgschaft hat also weitreichende Konsequenzen. Prüfen Sie im Voraus genau, ob Sie solch eine Verantwortung finanziell stemmen können.
Zusätzlich zu den bereits genannten Risiken kommt noch hinzu, dass Bürgen keine Gegenleistung für Ihre Verpflichtung erhalten. Vertraglich gesehen ist der Bürge dem Kreditnehmer nicht gleichgestellt und hat demnach weniger Mitspracherecht. Der Schuldner wird durch Ihre Mithilfe als Bürge eventuell bessere Vertrags- und Zinskonditionen erhalten, aber Sie als Bürge profitieren leider finanziell nicht von solch einer Vereinbarung.
Von einer emotionalen Sichtweise kann es jedoch das Vertrauen stärken und Sie können einem Familienmitglied oder Freund wichtige, notwendige Hilfe bieten. Dies kann für den Kreditnehmer viel bedeuten.
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Wie endet eine Bürgschaft?
Falls nicht spezifisch vertraglich vereinbart, gibt es für die Bürgschaft kein Enddatum. So kann es passieren, dass Sie zum Beispiel selbst nach Scheidung von Ihrem Ehepartner noch die Bürgschaftsschulden tragen müssen. Die Bürgschaft kann sogar an Ihre Erben übergehen. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten eine Bürgschaft zu beenden:
Zustimmung des Gläubigers
Wenn der Gläubiger zustimmt, dass der Bürgschaftsvertrag beendet werden kann, dann können Sie die Bürgschaft vorzeitig beenden. Dies muss jedoch rechtlich bestätigt werden, weshalb solche Diskussionen teils sogar vor Gericht ausgeführt werden.
Kündigungsrecht im Vertrag vereinbart
Es ist möglich, im Bürgschaftsvertrag bereits im Voraus ein Recht auf Kündigung zu vereinbaren. Damit können Sie sich als Bürge entsprechend absichern. Diese Möglichkeit ist jedoch eher selten, da es wiederum die Absicherung für den Gläubiger verringert.
Kredit vollständig zurückgezahlt
Der Idealfall ist natürlich, dass der Schuldner den geliehenen Betrag beglichen hat und der Bürge nichts von seinem eigenen Vermögen beitragen musste. Damit erlischt automatisch auch die Bürgschaft. Nur bei einer Globalbürgschaft muss nachträglich überprüft werden, ob der Schuldner keine weiteren Darlehen bei der Bank hat, für die der Bürge einsteht.
Sittenwidrigkeit
Dies ist dann der Fall, wenn der Bürge eine enge emotionale Bindung zum Schuldner hat, aber mit der finanziellen Belastung im Ernstfall zu stark überfordert ist. Hätte der Gläubiger dies schon beim Abschluss des Bürgschaftsvertrages erkennen können, wird das Verhältnis als sittenwidrig angesehen und aufgelöst.
Hauptschuld von anderer Person übernommen
Haben Sie zum Beispiel für Ihren guten Freund gebürgt und dessen Eltern beschließen nun, ihm die Schulden abzunehmen – zum Beispiel um vorzeitig zu vererben oder als Geschenk – dann endet Ihre Bürgschaft.
Bürge ist Erbe von Schuldner
Falls Sie für jemanden bürgen, von dem Sie nach dessen Ableben erben, dann erlischt die Bürgschaft automatisch. Allerdings erben Sie auch die Schulden des Verstorbenen, womit Sie nicht mehr Bürge, sondern Schuldner für den Gläubiger sind.
Bürgen oder nicht bürgen?
Die Frage, ob sich eine Bürgschaft lohnt oder nicht, ist von vielen Faktoren abhängig. Bei Privatpersonen werden Bürgschaften vor allen Dingen bei Kreditanträgen oder Mietkautionen eingesetzt. Mit dem einseitigen Bürgschaftsvertrag geht der Bürge eine große finanzielle Verantwortung ein.
Der Vorteil für den Schuldner ist, dass dieser trotz geringerer Bonität einen Kredit erhalten kann. Der Gläubiger hat eine Absicherung, dass die Schulden beglichen werden. Als Bürge selbst sollten Sie sich jedoch der finanziellen Verpflichtung bewusst sein, die Sie eingehen. Im Ernstfall müssen Sie als Bürge in der Lage sein, die Schulden zu begleichen, ohne sich selbst damit zu verschulden.
Da es sich bei einer Bürgschaft um ein sehr persönliches Anliegen handelt, ist es üblich, dass vor allem Eltern für Ihre Kinder bürgen. Auch Ehepartner treten als Bürgen füreinander ein. Solch eine emotionale Bindung kann jedoch durch ein Bürgschaftsverhältnis belastet werden, wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen Bürge und Schuldner kommt.
Trotz finanzieller und emotionaler Risiken kann ein Bürgschaftsvertrag jedoch Erfolg haben und vor allem dem Schuldner profitieren. Es gibt zudem Möglichkeiten für den Bürge, den Vertrag vorzeitig zu beenden, falls es hart auf hart kommt. Wichtig ist vor allem, dass sich alle drei Parteien vor Abschluss des Vertrages auf die genauen Konditionen einigen und der Gläubiger überprüft, ob das Verhältnis für Schuldner und Bürge umsetzbar ist.